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SIND WIR SEXWORKER ?     (Unsere Meinung dazu ist rot markiert)

An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017: alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!


„Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“


Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!


Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern!


Allein die Begriffe Rotlicht, Prostituiton oder auch Freier kommen bei uns nicht wirklich vor im Massagebereich - dazu passenderweise wird die notwendige Anmeldung für den o.g. Personenkreis schon jetzt als "Huren-Ausweis" betitelt. Sehr abwertend ist das alles...


Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!


Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.


Mit dem Begrff "Sexuelle Dienstleistung" wird der Gegenstand des Prostitutionsgewerbes beschrieben. Erfasst sind alle sexuellen Handlungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zum Geschlechtsverkehr zwischen den beteiligten Personen kommt. Wer sich hingegen im Rahmen privater Kontakteohne gezielte Gewinnorientierung auf einen Tausch Sex gegen Restaurant - oder Konzertbesuch einlässt, erbringt KEINE sexuelle Dienstleistung.


Anders ist es hingegen zu bewerten, wenn jemand solche Tauschgeschäfte anbietet, um damit gezielt den Erhalt oder die Steigerung des eigenen Lebensunterhaltes zu sichern.


Wir massieren und verwöhnen aus Freude daran, anderen Gutes zu tun. Nicht selten entspannen auch wir uns dabei, welch Geschenk eigentlich und ja, da wir mit Energien und Atemarbeit arbeiten, kann es sich schon mal etwas wie auf Wolke 7 anfühlen - auch ohne Sex!



WIR HALTEN EUCH AUF DEM LAUFENDEN